Gut zu wissen:

Ab dem 01.01.2025 wurde der monatliche Entlastungsbetrag auf 131,--€ erhöht. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zur Verfügung und kann für verschiedene Unterstützungsleistungen im Alltag genutzt werden, wie z. B. eine Fensterreinigung.
Eine Auszahlung des Entlastungsbetrages ist nicht möglich. 
Der Entlastungsbetrag verfällt, wenn er nicht  innerhalb eines bestimmten Zeitraums genutzt wird.
Es lohnt sich also, die Leistungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen. 

Warum informiere ich Sie darüber:

Ich bin als anerkannter Dienstleister in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Abrechnung mit den Pflegekassen berechtigt.

Keine zusätzlichen Formalitäten für Sie:

Meine Leistungen können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden - so müssen Sie nicht in Vorleistungen treten oder Unterlagen bei Ihrer Pflegekasse selbst einreichen. Ich übernehme die komplette Abrechnung für Sie. Einfach anrufen und einen Termin vereinbaren, der Rest wird von mir erledigt.

Mein Service:

Unterstützung im Alltag - professionelle Fensterreinigung- saubere Fenster.

Rufen Sie an, wenn Sie Fragen hierzu haben oder einen Termin vereinbaren möchten.

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